Fluchtwegsicherung
Nachleuchtende Schilder, leuchtende Piktogramme, leuchtende Türwächter. Auch für die Dunklen Stunden, gibt es passende Lösungen.
Foto: g-u.com
Was bedeutet eigentlich Fluchtwegsicherung?
Ein Fluchtweg oder Rettungsweg ist ein besonders gekennzeichneter Weg – meist innerhalb des Gebäudes – der im Falle einer notwendigen Flucht am schnellsten zum nächsten Ausgang ins Freie bzw. zu einem Notausgang führt. Gleichzeitig ermöglicht er der Feuerwehr, Lösch- und Rettungsmaßnahmen von außen vorzunehmen und Leben zu retten. Die Wege müssen so bemessen sein, dass die Personen, die sich zum Zeitpunkt einer besonderen Gefahr, wie einem Brand, in einem Gebäude oder anderem Objekt aufhalten, dieses möglichst schnell verlassen können. Fluchtwege dürfen weder vorübergehend noch dauerhaft verstellt werden. Damit auch alle Personen in einem Gebäude, schnell den Fluchtweg finden, muss dieser durch Piktogramme und Schilder gekennzeichnet sein. Man weiss leider nie, wo Personen sich in einem Gebäude aufhalten, somit es es Pflicht, den Fluchtweg aus jeder erdenklichen Richtung, aus der eine Person kommen könnte, zu makieren.
Gibt es eine Instandhaltungspflicht?
Einbau und Betrieb von elektrischen Verriegelungen von Türen in Rettungswegen unterliegen bauaufsichtlichen Regelungen, deren Einhaltung sowohl von Seiten des Installateurs als auch seitens des Betreibers sicherzustellen ist. Inbetriebnahme und wiederkehrende Prüfung Vor der ersten Inbetriebnahme eines elektrischen Fluchttürverriegelungssystems muss der ordnungsgemäße Einbau aller Elemente und deren elektrischer Anschluss überprüft werden. Besondere Sorgfalt ist hierbei auf die Elemente zur Freischaltung der Verriegelung im Gefahrenfall zu verwenden. In der Regel sind der ordnungsgemäße Einbau und die Funktionsfähigkeit der elektrischen Fluchttürverriegelung durch einen Sachkundigen festzustellen. Darüber hinaus müssen Türen in Rettungswegen mit elektrischen Verriegelungen mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen geprüft werden. Der Sachkundige hat über die wiederkehrende Prüfung eine Bescheinigung auszustellen, die der Betreiber der Bauaufsichts-behörde auf Verlangen vorzulegen hat.” Wartung Treten während des Betriebs oder bei einer der vorgeschriebenen Prüfungen Störungen auf, die nicht durch fehlerhafte Installation oder Montage verursacht wurden, so ist das betreffende Gerät unverzüglich außer Betrieb zu nehmen und zur Überprüfung an den Hersteller zu senden. Die Wartungsfreiheit der Geräte entbindet nicht von der Pflicht zu regelmäßig wiederkehrender Prüfung der Fluchttürverriegelung!