baulicher Brandschutz
Sämtliche Brandschutzmaßnahmen werden mit zugelassenen Systemen und Materialien nach den gültigen DIN- Normen ausgeführt.
Foto: z-z.de
Wofür diese Art von Brandschutz?
Der vorbeugende bauliche Brandschutz hat das Ziel, die Auswirkungen von Schadenfeuer zu begrenzen. Jahr für Jahr verursachen Brände erhebliche Schäden an Personen und Sachwerten. Unsere Firma führt die folgenden Brandschutzarbeiten auf dem Sektor des vorbeugenden, baulichen Brandschutzes aus: -Abschottungen von Kabel- und Rohrdurchführungen in Brandabschnitten – Decken und Wänden. -Feuerbeständige Brandmanschetten für brennbare Rohrleitungen durch Brandabschnitte -Brandschutzverkleidungen von Elektroleitungen in den Ausführungen: Schutz vor der Brandlast der Kabel sowie Funktionserhalt der Kabel im Brandfall -Brandschutzverkleidungen von Lüftungsleitungen in den Ausführungen: Verkleidung von vorhandenen Lüftungskanälen sowie Erstellung vonselbständigen Brandschutz-Luftkanälen -Brandschutzvermörtelung von Brandschutzklappen -Brandschutzverkleidungen von Stahlkonstruktionen und Holzwerk sowie Brandschutzbeschichtungen -Brandschutz-Wand- und Deckenkonstruktionen -Brandschutzverfüllungen von Dehnungsfugen -Sondergebiete des vorbeugenden baulichen Brandschutzes
Gibt es eine Instandhaltungspflicht?
In Anlehnung an das Bauordnungsrecht sind Bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. Aus dieser Vorgabe ergeben sich Anforderungen an • die Brennbarkeit der Baustoffe • die Feuerwiderstandsdauer der Konstruktion • die Dichtheit der Verschlüsse von Öffnungen • die Anordnung, Lage und Gestaltung von Rettungswegen Es ist also offiziell nicht vorgeschrieben, Maßnahmen aus dem baulichen Bereich warten/prüfen zu lassen. Dennoch, sollte regelmäßig geprüft werden, ob die Schottungen/Kanäle augenscheinlich noch intakt sind. Vor allem, wenn Fremdgewerke in der Nähe solcher Einbauten gearbeitet haben, ergibt sich immer öfter das Nacharbeiten an Schottungen und Kanälen. Wenn Sie einen Mangel oder Schaden feststellen, rufen Sie einfach an und wir erledigen den Rest für Sie. Denn Sie sind in der Pflicht, Schäden anzuzeigen und diese wiederherstellen zu lassen.