Feststellanlagen

Eine Feststellanlage wird zum barrierefreien Zugang für Brandabschnitte oder Gebäudezugänge eingesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Foto: dormakaba.com

Was ist eine Feststellanlage?

Eine Feststellanlage (FSA) oder auch Türfeststellanlage (TFA) ist eine Einrichtung zum Offenhalten von Brandabschlüssen (z. B. Brandschutztüren zwischen Brandabschnitten).en.

Wie ist eine Feststellanlage aufgebaut?

Eine Feststellanlage besteht im Wesentlichen aus den folgenden Komponenten: - Energieversorgung (Auswertung/Zentrale) - Feststelleinrichtung, z. B. Magnet mit Ankerplatte oder Türschließer mit interner oder externer Feststellung sowie ggf. automatischen Tor- und Türantrieben - mindestens einem Branderkennungselement Brandmelder, z. B. optischer Rauchmelder oder Rauchschalter - mindestens einem Handauslösetaster zum manuellen Schließen (dieser kann nur dann entfallen, wenn die Feststellung auch durch geringen Druck auf das Türblatt aufgehoben werden kann). Taster zum manuellen Schließen der Tür/des Tors müssen rot sein (Größe mindestens 16 cm²) und die Aufschrift tragen „Tür bzw. Tor schließen“. Einige Systeme sind mit Akkus ausgestattet für den Fall, dass die 230-V-Versorgungsspannung wegfällt. Das Wegfallen der Versorgungsspannung – und gegebenenfalls auch der Akkuspannung – muss zum Schließen des Rauch- bzw. Feuerschutzabschlusses führen. Feststellanlagen sind eigenständige Anlagen, die über eigene Branderkennungselemente (Rauchmelder oder Wärmemelder) verfügen müssen. Dies gilt auch dann, wenn sie durch eine Brandmeldeanlage angesteuert werden. Im Verlauf von Fluchtwegen und Rettungswegen sind zwingend Brandmelder, die auf Rauch reagieren, zu verwenden.

 

 

 

 

 

 

Foto: Brandschutzinfrankfurt

 

Foto: Brandschutzinfrankfurt

Gibt es eine Instandhaltungspflicht?

Eine neue deutsche Anwendungsnorm (DIN 14677) regelt seit 1. März 2011 die Instandhaltung, insbesondere die regelmäßige Prüfung und Wartung. Die Feststellanlage muss vom Betreiber nun ständig betriebsfähig gehalten und auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden. Außerdem ist der Betreiber verpflichtet, einmal pro Jahr eine Prüfung sowie eine Wartung vornehmen zu lassen, sofern nicht im Zulassungsbescheid eine kürzere Frist angegeben ist. Pflicht des Betreibers ist es, einen zertifizierten Instandhalter entweder selbst zu beschäftigen oder eine Fachfirma, die über diese Kompetenz verfügt, mit der Wartung der Feststellanlage zu beauftragen. Art und Umfang der Wartung sind aufzuzeichnen und der Dokumentation der Anlage hinzuzufügen.